Mit einer südtirolweiten Kontrollaktion hat das Landesforstkorps gemeinsam mit dem Südtiroler Gemeindenverband ein deutliches Zeichen gegen das zunehmende Wildcamping gesetzt. Am 31. Juli wurden zeitgleich und koordiniert in verschiedenen Landesteilen bekannte Hotspots kontrolliert, um Verstöße festzustellen und gezielt gegen die Problematik vorzugehen.
Dabei stellten die Forstbehörde und die Ortspolizeien insgesamt 21 Übertretungen fest und verhängten entsprechende Strafen.
„Es ist wichtig, dass wir hier aktiv handeln und nicht erst reagieren, wenn sich das Problem weiter verschärft“, betont der zuständige Landesrat Luis Walcher.
„Durch einkoordiniertes Vorgehen landesweit wirksam gegen Wildcamping vorgehen“
„Die Kontrollen haben auch eine Alarmfunktion: Sie zeigen, dass das Thema ernst genommen wird und dass wir dort eingreifen, wo Regeln nicht eingehalten werden. Die Aktion zeigt zudem, wie wichtig eine gute und enge Zusammenarbeit zwischen dem Landesforstkorps und dem Gemeindenverband ist. Nur durch ein koordiniertes Vorgehen können wir landesweit wirksam gegen Wildcamping vorgehen.“Auch der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, Dominik Oberstaller, verweist auf die zunehmenden Auswirkungen des Wildcampings: „Neben den Belastungen für Natur und Umwelt entstehen auch Herausforderungen für die örtliche Infrastruktur sowie für das Zusammenleben mit der Bevölkerung. Deshalb ist es wichtig, dass die geltenden Regeln konsequent eingehalten und Kontrollen landesweit abgestimmt durchgeführt werden. Die Aktion zeigt, dass Gemeinden und Landesforstkorps gemeinsam Verantwortung übernehmen, um die Qualität unserer Lebensräume und die Attraktivität Südtirols zu erhalten.“
Die konzertierte Aktion ist Teil der laufenden Bemühungen, die Einhaltung der geltenden Bestimmungen sicherzustellen und die negativen Auswirkungen des Wildcampings einzudämmen.
Das Campieren auf öffentlichem Grund ist verboten. Zulässig ist es ausschließlich auf Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen, die durch die Gastgewerbeordnung und andere Bestimmungen geregelt sind. Besonders an stark frequentierten Orten kommt es laut Land immer wieder zu unerlaubtem Campieren – mit Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft sowie Konflikten mit den Interessen der Gemeinden und der Bevölkerung.


