Montag, 20. April 2026

Allgemeinmedizin Generationenwechsel: Anträge bis 30. April

Frist im Blick behalten: Noch bis Donnerstag, 30. April, können Ärzte für Allgemeinmedizin und Kinderärzte freier Wahl ihre Anträge für den Generationenwechsel einreichen – Voraussetzung ist die Eintragung in die Landesrangordnungen 2026.

Der Generationenwechsel ist ein geregeltes Verfahren zur schrittweisen Übergabe einer ärztlichen Tätigkeit. - Foto: © sabes

Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Kinderärzte freier Wahl, die in den jeweiligen Landesrangordnungen für das Jahr 2026 gereiht sind, können ihren Antrag mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) beim Landesamt für Gesundheitsbetreuung einreichen.

Die Frist für die Einreichung der Anträge um Zulassung zum Verfahren für den Generationenwechsel bei Ärzten für Allgemeinmedizin sowie den Kinderärzten freier Wahl läuft noch bis Donnerstag, 30. April.

Der Generationenwechsel ist ein geregeltes Verfahren zur schrittweisen Übergabe einer ärztlichen Tätigkeit: Ärzte, die die Voraussetzungen für die Pensionierung erfüllen, haben ihren Antrag bereits beim Sanitätsbetrieb eingereicht. Interessierte, in den Landesrangordnungen gereihte Ärzte können bis 30. April beim Land um Teilnahme am Verfahren ansuchen. Anschließend erfolgt eine abgestimmte Übergabe, bei der die bisherigen Ärzte ihre Tätigkeit teilweise reduzieren und die Nachrückenden schrittweise einen Teil der Betreuung übernehmen, bis zur vollständigen Übernahme nach der Pensionierung.

Die Antragsvorlage sowie weitere Informationen sind unter folgendem Link im Landeswebportal im Bereich Gesundheit abrufbar.

lpa

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