Sonntag, 28. Juni 2026

Arbeitsgericht: Verhalten der SASA nicht gewerkschaftsfeindlich

SASA hat sich rund ums neue Betriebsabkommen nicht gewerkschaftsfeindlich verhalten. Arbeitsrichterin Eliana Marchesini stellt klar, dass das Referendum, bei dem sich 86 Prozent der Abstimmenden gegen das Abkommen ausgesprochen hatten, für den Betrieb nicht bindend gewesen sei.

Das Arbeitsgericht hat SASA Recht gegeben: Es gab kein gewerkschaftsfeindliches Verhalten. LPA/SASA/Armin Huber - Foto: © LPA/SASA/Armin Huber









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