Mittwoch, 12. August 2026
Auszahlung von nicht genossenem Urlaub: Staat öffnet Lücke
Nicht genossene Ferien an Mitarbeiter auszuzahlen, ist in der Privatwirtschaft normal, war bei der öffentlichen Hand aber ein Tabu. Jetzt sieht der Staat, begrenzt auf Kündigungen, eine Abgeltung von Urlaub vor – und Südtirol wird wohl nachziehen. Es ist ein Sieg für die Gewerkschaften.

Laut Gesetz verfällt der angereifte Urlaub nicht. Im öffentlichen Dienst kann ein Überhang aber auch nicht ausbezahlt werden. - Foto: © dpa-tmn / Clara Margais

