Im Bereich der sogenannten roten Zone, die einen Radius von 591 Metern rund um den Fundort umfasst, müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnungen verlassen. Die Evakuierung hat um 7 Uhr begonnen und wurde um 9 Uhr abgeschlossen.
Eine Rückkehr ist erst nach dem Ende der Entschärfungsarbeiten erlaubt. Ab 9 Uhr kontrollieren die Ordnungskräfte, dass sich keine Personen mehr im betroffenen Gebiet aufhalten.
Der Beginn der Entschärfung wird um 9.30 Uhr durch Sirenensignale angekündigt, das Ende der Arbeiten ist gegen 14.30 Uhr vorgesehen, kann sich aber noch ändern.
Während der Maßnahmen ist die Anwesenheit von Personen in der roten Zone verboten. Auch in der gelben Zone gelten Einschränkungen: Ab 9 Uhr und bis zum Ende der Entschärfungsarbeiten müssen die Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Wohnungen bleiben.
Das Betreten von Balkonen, privaten Außenbereichen und öffentlichen Straßen ist untersagt. Alternativ kann das Gebiet vor 9 Uhr verlassen und erst nach Abschluss der Arbeiten wieder betreten werden.


