Samstag, 20. Juni 2026
Datenschutzbehörde: Strafzettel wegen Überwachungskameras nicht zulässig
Überwachungskameras zur Verbrechensbekämpfung dürfen nicht für gewöhnliche Verkehrsdelikte eingesetzt werden. Zu diesem wegweisenden Schluss ist jüngst die italienische Datenschutzbehörde gekommen.

Bilder aus Überwachungskameras zur Kriminalitätsbekämpfung dürfen nicht genutzt werden, um einen Verstoß gegen die Verkehrsordnung zu beweisen. - Foto: © lie

