Mittwoch, 15. Juli 2026

Eigene Schülerverkehrsdienste: Ansuchen bis Ende Juli einreichen

Nachdem die Landesregierung am 10. Juli die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen hat, ist es ab dem heutigen Mittwoch wieder möglich, ordentliche Anträge für den eigenen Schülerverkehrsdienst für das Schuljahr 2026/27 einzureichen.

Anspruchsberechtigten Familien, die im ursprünglichen Zeitraum wegen technischer Schwierigkeiten nicht das ordentliche Ansuchen auf eigenen Schülerverkehrsdienst stellen konnten, können dies nun durch eine ausnahmsweise Wiedereröffnung der Frist im Zeitraum vom 15. bis 29. Juli nachholen. - Foto: © LPA/Ingrid Heiss

Diese Möglichkeit steht ausschließlich jenen Familien oder volljährigen Schülerinnen oder Schülern offen, die im Frühjahr online um den Dienst ansuchen wollten, aufgrund technischer Probleme aber das Ansuchen nicht termingerecht beim Amt für Schulfürsorge einreichen konnten.

In diesem Fall kann das Ansuchen bis zum 29. Juli (12 Uhr) nachgereicht werden, indem beim Antrag eine Ersatzerklärung hochgeladen wird. Mit dieser bestätigt die antragstellende Person, dass ein fristgerechtes Einreichen des Antrages aufgrund technischer Probleme nicht möglich war. Wenn diese Erklärung nicht beigefügt wird, ist der Antrag nicht zulässig.

Im Zeitraum vom 15. Juli bis 29. Oktober können alle weiteren außerordentlichen Anträge um eigenen Schülerverkehrsdienst eingereicht werden. Dies ist im Falle von Schulwechsel oder dem Wechsel des Wohnsitzes oder des Wohnortes nötig. Auch andere objektive, nachweisbare Gründe oder neu eigetretene Härtefälle werden hier berücksichtigt. Dem Antrag sind gemeinsam mit Unterlagen, welche den geltend gemachten Grund nachweisen, über myCivis einzureichen.

Die Anträge werden online über die myCIVIS eingereicht. Der Zugang ist über SPID oder über die elektronische Identitätskarte (CIE) oder über die aktivierte Bürgerkarte/nationale Dienstkarte (CNS) möglich. Informationen zum Dienst und Antworten auf wichtige Fragen sind im Landeswebportal abrufbar.

lpa

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