Die Ermittlungen begannen nach der Festnahme zweier Drogenkuriere in Latisana. Bei der Kontrolle stellten die Beamten zwei Kilogramm Marihuana sicher. Von dort aus konnten die Ermittler nach eigenen Angaben die Strukturen einer Organisation nachzeichnen, deren Mitglieder überwiegend aus Albanien stammen und in mehreren lombardischen Provinzen tätig gewesen sein sollen. Die Antimafia-Staatsanwaltschaft Mailand übernahm daraufhin die Koordinierung der Ermittlungen.
Drogen auch für Touristenorte an der Adria
Nach Angaben der Finanzpolizei belieferte die Organisation vor allem die Lombardei, Ligurien und die Toskana. Während der Sommermonate weitete sie ihre Aktivitäten jedoch gezielt auf stark frequentierte Urlaubsorte im Nordosten Italiens aus. Genannt werden Sistiana, Grado, Latisana, Lignano Sabbiadoro, Bibione, Jesolo und Caorle. Verkauft worden seien die Drogen unter anderem vor Diskotheken, Pubs, Strandbädern und Beherbergungsbetrieben.Die Ermittler sprechen von einer streng hierarchisch aufgebauten Organisation, deren Mitglieder mit großem Aufwand versuchten, unentdeckt zu bleiben. Kommuniziert wurde über verschlüsselte Plattformen, Mobiltelefone und SIM-Karten wurden laufend gewechselt. Auch die verwendeten Fahrzeuge seien regelmäßig ausgetauscht worden.
Eigene Cannabis-Plantage entdeckt
Kokain, Marihuana und Haschisch gelangten laut den Ermittlungen über etablierte Balkanrouten nach Italien. Dabei sollen italienische und albanische kriminelle Gruppierungen zusammengearbeitet haben.Im Laufe der Ermittlungen entdeckten die Beamten zudem eine Cannabis-Plantage in der Provinz Pavia. Dort hatte die Organisation nach Angaben der Finanzpolizei begonnen, Marihuana selbst anzubauen.
Die Drogen wurden zunächst in eigens angemieteten Wohnungen und Garagen gelagert. Als Mieter traten laut den Ermittlern unbescholtene Strohpersonen auf, sodass die Lager nicht unmittelbar mit den mutmaßlichen Bandenmitgliedern in Verbindung gebracht werden konnten.
Junge Albaner als Drogenkuriere eingesetzt
Für den Vertrieb setzte die Organisation nach Angaben der Finanzpolizei eigens angeworbene Kuriere ein, die innerhalb der Gruppe als „cavallini“ bezeichnet wurden. Sie verteilten die zuvor abgepackten Drogen an Dealer in den üblichen Verkaufsgebieten der Lombardei sowie in den Tourismusorten Norditaliens.Dabei seien auch junge Albaner ohne Vorstrafen eingesetzt worden. Sie wurden demnach jeweils für höchstens 90 Tage nach Italien gebracht und anschließend durch andere Landsleute ersetzt.
Große Mengen Drogen und Waffen sichergestellt
Im Verlauf der Ermittlungen beschlagnahmten die Beamten insgesamt 70,5 Kilogramm Marihuana, 21 Kilogramm Kokain, eine Beretta-Pistole mit abgeschliffener Seriennummer samt Munition sowie einen speziell für Drogentransporte umgebauten Alfa Romeo Stelvio. Sieben Personen wurden auf frischer Tat ertappt und anschließend verhaftet.Zum Abschluss der Ermittlungen erwirkte die Antimafia-Staatsanwaltschaft Mailand acht Haftbefehle gegen mutmaßliche Hauptmitglieder der Organisation. Zudem wurden Hausdurchsuchungen bei 33 Beschuldigten angeordnet. Ermittelt wird unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Drogenhandel, Drogenproduktion und -handel, Hehlerei, Geldwäsche sowie illegalen Waffenbesitzes.
Vermögen von 1,1 Millionen Euro gesichert
Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen rekonstruierte die Finanzpolizei die mutmaßlich aus dem Drogenhandel stammenden Vermögenswerte. Nach Angaben der Ermittler erzielte die Organisation Einnahmen von rund 1,1 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft ließ deshalb Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck, Bargeld und weitere Vermögenswerte vorsorglich beschlagnahmen.Bei den abschließenden Hausdurchsuchungen wurde außerdem ein weiterer Verdächtiger wegen des Besitzes illegaler Waffen festgenommen. Sichergestellt wurden zusätzlich 7,2 Kilogramm verkaufsfertiges Marihuana, zwei Pistolen mit abgeschliffenen Seriennummern samt Munition, zehn Hieb- und Stichwaffen, mehrere Rolex-Uhren sowie Bargeld in Euro und Fremdwährungen.
Für sämtliche Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.


