Geisterfahrerunfall: Handys von Carabinieri-Beamten werden untersucht
Wende im Fall des tragischen Geisterfahrerunfalls auf der A22: Das Freiheitsgericht hat den Rekurs eines Carabiniere gegen die Beschlagnahme seines Smartphones abgelehnt. Damit haben die Ermittler jetzt freien Zugriff auf dessen Handydaten – was dabei helfen soll, die Frage zu klären, ob der Unfall hätte verhindert werden können.


