Mittwoch, 23. Juli 2025

Gesetzesentwurf zum Femizid: Ein wichtiger Schritt nach vorn

„Früher wurde im Strafrecht der Verweis auf Frauen dazu benutzt, Strafen zu mildern – etwa im Fall von Ehrenmorden oder Wiedergutmachungsehen. Mit diesem Gesetz wird die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist, mit der Höchststrafe geahndet: lebenslange Haft. Das ist ein epochaler Schritt – eine kopernikanische Wende im Strafrecht“, so die Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger, im Plenum.

„Die Einführung der eigenständigen Straftat des Femizids ist ein klares Signal: Gewalt gegen Frauen, weil sie Frauen sind, ist ein Verbrechen“, schreibt die Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger, in einer Aussendung. - Foto: © privat









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