Freitag, 24. Juli 2026

Heimatpfleger appellieren: „Gesundheits- und Umweltschutz müssen Vorrang haben“

Der Heimatpflegeverband Südtirol und die Tiroler Heimatpflege haben gemeinsam an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) appelliert, die Verkehrsbeschränkungen für den Transitverkehr in Österreich im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes zu bewerten. Hintergrund ist das laufende Verfahren rund um das österreichische Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot sowie das Winterfahrverbot für Lastkraftwagen.

Der Heimatpflegeverband Südtirol und die Tiroler Heimatpflege haben gemeinsam an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) appelliert. - Foto: © shutterstock

Auslöser für den Appell ist die Stellungnahme des Generalanwalts beim EuGH, der vergangene Woche zu dem Schluss gekommen war, dass mehrere österreichische Maßnahmen zur Begrenzung des Transit-Güterverkehrs gegen EU-Recht verstoßen könnten.

Nach Ansicht des Generalanwalts würden die Verbote den Lkw-Verkehr lediglich auf andere Tageszeiten verlagern und seien daher nicht verhältnismäßig. Diese Einschätzung kritisieren die Gesamttiroler Heimatpfleger scharf. Die Maßnahmen hätten wesentlich zur Verringerung der Schadstoffbelastung entlang der Brennerroute und zum Schutz der Lebensqualität der Bevölkerung beigetragen.

Besonders das Nachtfahrverbot diene auch dem Schutz der Nachtruhe der Anrainer. Nach Ansicht des Heimatpflegeverbands würden die Beschränkungen außerdem verhindern, dass der Brennerkorridor noch stärker durch zusätzlichen Schwerverkehr belastet wird. Rund 25 bis 30 Prozent des Lkw-Verkehrs über den Brenner seien laut den Heimatpflegern Umwegverkehr, der eigentlich über die Schweiz abgewickelt werden müsste.

Warnung vor zusätzlichem Lkw-Verkehr

Sollten die österreichischen Verkehrsregelungen fallen, könnten laut den Heimatpflegern zehntausende zusätzliche Lkw-Fahrten auf die Brennerroute verlagert werden. Sie verweisen dabei auch auf die Schweiz, wo ein Nachtfahrverbot für den Schwerverkehr bereits seit 1934 zum Schutz der Bevölkerung bestehe.

Kritik üben die Heimatpfleger zudem daran, dass aus ihrer Sicht die europäischen Vorgaben zur Luftreinhaltung und Klimapolitik nicht ausreichend berücksichtigt würden. Die EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität sowie der Green Deal würden eine deutliche Reduktion der Verkehrsemissionen vorsehen. Bis 2050 müsse der Verkehrssektor seine CO2-Emissionen um 90 Prozent senken.

Kritik an Italiens Klage gegen Österreich

Die Organisationen richten ihre Kritik auch gegen Italien, das das Verfahren gegen Österreich angestrengt hat. Italien werde seiner Ansicht nach den eigenen Klimazielen und den Vorgaben der EU-Verkehrspolitik nicht ausreichend gerecht. Statt die Verlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf die Schiene voranzutreiben, werde gegen jene Länder vorgegangen, die entsprechende Maßnahmen umsetzen würden.

Eine Entscheidung des EuGH im Sinne des Generalanwalts wäre für die Bewohner entlang der Brennerachse nördlich und südlich des Passes ein „verheerender Rückschlag“, heißt es in der Aussendung. Die Heimatpfleger fordern den EuGH daher auf, bei seiner Entscheidung nicht nur den freien Warenverkehr, sondern auch die europäischen Ziele in den Bereichen Klima, Umwelt und Gesundheit zu berücksichtigen. Der Schutz der Bevölkerung müsse Vorrang haben.

stol

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