Høiby war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht sowie Gewalt gegen eine Ex-Freundin.
Gegen sie besteht ein Kontaktverbot, gegen das der Norweger bereits mehrfach verstoßen hat. Die Polizei sah die Gefahr, dass Høiby weitere Straftaten begeht. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft eine Verlängerung der U-Haft um vier Wochen gefordert. Das Bezirksgericht Oslo entschied am Montag jedoch, Høiby dürfe in den Hausarrest. Weil die Staatsanwaltschaft Einspruch einlegte, wurde er aber nicht sofort freigelassen.


