Bei nicht genehmigten Umbauten an Motorrädern können Strafen von bis zu 1731 Euro verhängt werden. Zudem kann die Zulassungsbescheinigung eingezogen werden. Sie wird erst nach einer technischen Überprüfung in der Landesprüfstelle für Fahrzeuge wieder ausgehändigt. Dabei wird festgestellt, ob das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Bei technischen Mängeln oder nicht funktionierenden Bauteilen sind Strafen von bis zu 344 Euro vorgesehen.
„Diese Kontrollen tragen zur Sicherheit auf den Bergstraßen bei und schützen zugleich Umwelt und Lebensqualität in den betroffenen Gebieten. Auf den Passstraßen sind unterschiedliche Verkehrsteilnehmende unterwegs. Deshalb sind regelkonforme Fahrzeuge und verantwortungsvolles Verhalten besonders wichtig“, betont Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.


