Dienstag, 13. Mai 2025

Liegenschaft teilen: Gute Nachricht für Hoteliers, die vor 2007 erweitert haben

Gute Nachrichten für Hoteliers, die ihren Beherbergungsbetrieb vor 2007 erweitert haben und nach der dafür vorgesehenen Zweckbindung von 20 Jahren teilen wollen: Das Bozner Landesgericht hat jetzt klargestellt, dass neue Regeln zur „ewigen“ Unteilbarkeit nach Ablauf der Zweckbindung nicht rückwirkend gelten.

Nach Ablauf der Frist der Zweckbindung eines erweiterten Hotels darf die betroffene Liegenschaft laut einer Regelung von 2007 nicht geteilt werden – dies gilt aber nicht für jene, die vor 2007 erweitert haben. - Foto: © LPA/Greta Stuefer









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by