Sonntag, 19. Juli 2026

Milano Marittima: Ermittlungen nach Tod von Vierjähriger eingeleitet – Auch gegen Vater

Nach dem Tod eines vierjährigen Mädchens aus Österreich in einem Hotelpool im Badeort Milano Marittima haben die italienischen Behörden Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft ließ das Schwimmbecken des Hotels sicherstellen und untersucht den genauen Hergang des Unglücks. Es soll eine Obduktion angeordnet werden, um die genaue Todesursache zu klären.

Die Ermittlungen nach de Tod des Mädchens laufen. - Foto: © ANSA / FABRIZIO ZANI

Ermittlungen wurden auch gegen den 56-jährigen Vater des Kindes aufgenommen. Der Verdacht lautet auf Verletzung des Aufsichtspflicht, wie es aus Justizkreisen verlautete. Nach ersten Erkenntnissen hatte die Familie des Mädchens kurz zuvor gemeinsam zu Mittag gegessen. Die Mutter ging anschließend mit den beiden älteren Schwestern in das Hotelzimmer, während der Vater mit der Vierjährigen im Aufenthaltsbereich blieb. Bisherigen Erkenntnissen zufolge ging der Vater für etwa zehn Minuten ebenfalls auf das Zimmer, nachdem er seine Tochter gebeten hatte, auf ihn zu warten.

Aufnahmen der Überwachungskameras zeigten den Ermittlern zufolge, wie das Mädchen die Treppe vom Hotel zur Poolanlage hinuntergeht und den Zugang zum Schwimmbecken erreicht. Der weitere Weg ist auf den Kamerabildern jedoch nicht zu sehen. Rund zehn Minuten später betraten zwei junge Hotelgäste den Poolbereich, um schwimmen zu gehen. Nach Angaben der Ermittler bemerkten sie einen regungslosen Körper im Wasser. „Wir dachten anfangs, im Pool würde eine Puppe schwimmen“, berichtete ein junger Zeuge den Ermittlern.

Die beiden Jugendlichen zogen das Kind aus dem Becken und holten Hilfe. Ein Arzt, der sich unter den Hotelgästen befand, begann sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen, die anschließend von Rettungskräften fortgesetzt wurden. Das Mädchen starb später im Krankenhaus.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht nun die Frage, ob der Poolbereich ordnungsgemäß gesichert war. Nach bisherigen Erkenntnissen war das Schwimmbecken zu diesem Zeitpunkt geschlossen, ein Bademeister nicht im Dienst. Die Poolanlage ist von der Straße aus durch eine Sichtschutzwand abgeschirmt und verfügt über eine Wassertiefe zwischen etwa 70 und 150 Zentimetern.

Die Ermittler stellten fest, dass die drei Zugangstore zum Pool nach den Vorschriften hätten verschlossen sein sollen, bei Überprüfung jedoch geöffnet waren. Unklar ist bisher, wie das Mädchen ins Wasser gelangte, ob es hineinfiel oder selbst in das Becken stieg. Nach Informationen aus italienischen Medien könnten Verantwortliche des Hotels, darunter der Betreiber oder der für den Pool zuständige Mitarbeiter, aber auch der Vater des Kindes in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden. Die Einleitung solcher Ermittlungen dient zunächst der Aufklärung des Sachverhalts und erlaubt den Betroffenen, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen.

apa

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