Die Anklage kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden und war somit vorerst nicht rechtskräftig. Ein Verhandlungstermin vor dem Geschworenengericht wurde demnach noch nicht anberaumt.
Was die Eltern sagen
Beide Eltern hatten sich der Staatsanwaltschaft zufolge zuletzt geständig gezeigt. Die Mutter habe die Taten jedoch mit einem angeblich im Buben wohnenden Dämon „erklärt“. Der Vater habe angegeben, die Taten zu bereuen. Bei beiden lag laut psychiatrischem Sachverständigengutachten eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen vor, sie sollen jedoch zurechnungsfähig gewesen sein. Bei der Mutter ordnete die Staatsanwaltschaft aufgrund der georteten erneuten Gefahr einer ähnlichen Tat die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.Bub soll über Monate misshandelt worden sein
Den Eltern werden in der Anklage grausamste seelische und körperliche Misshandlungen ihres Sohnes über mehrere Monate hinweg vorgeworfen. Ihnen soll es demnach darauf angekommen sein, den Sohn möglichst qualvoll zu Tode zu bringen. Die Angeklagten sollen die Taten in Chats besprochen und mit Fotos und Videos dokumentiert haben.Die Eltern bestärkten sich laut Anklage gegenseitig darin, dass der Bub „vernichtet werden“ solle. Vor seinem Tod wog der Dreijährige bei einer Körperlänge von 94 Zentimetern lediglich sieben Kilogramm. Dabei handle es sich nicht einmal um die Hälfte des zu erwartenden Gewichts eines Buben im entsprechenden Alter, hieß es.
Damit die Eltern des angeklagten Vaters – die Großeltern des Buben – keinen Verdacht schöpften, hatte dieser seine Eltern mit den verbliebenen drei Geschwistern weiterhin besucht. Auf Nachfrage nach dem Verbleib des Enkelsohns seien den Großeltern Ausreden aufgetischt worden.


