Samstag, 25. Juli 2026

Schüler mit Behinderung: „Früher abholen“ ist rechtswidrig

Das italienische Höchstgericht stellt in einem Urteil klar, dass Kindergartenkinder und Schüler mit Behinderung nicht früher nach Hause geschickt oder in ihrem Kindergarten- bzw. Schulbesuch eingeschränkt werden dürfen, nur weil nicht ausreichend Integrationslehrpersonen oder andere Unterstützungsressourcen zur Verfügung stehen. Eine solche Praxis stelle eine Diskriminierung dar.

Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf Inklusion. - Foto: © Shutterstock

Von:
Isabelle Hansen








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