Das Skigebiet Schwemmalm in Ulten wird auf Grund der Ab- und Umbauten der letzten Jahre und der damit zusammenhängenden Verringerung der Gesamtförderleistung als Kleinstskigebiet eingestuft. Zusätzlich werden die Beträge der Überwachungskosten, wie vom Dekret vorgesehen, an die Inflation angepasst.
Freitag, 11. September 2026
Seilbahnen: Regeln aktualisiert, Schwemmalm neu als Kleinstskigebiet
Die Landesregierung hat die Verordnung über den Bau und Betrieb von Seilbahnanlagen im öffentlichen Dienst aktualisiert.

Mit der Aktualisierung der Seilbahnverordnung werden technische Regelungen präzisiert und die Verzeichnisse der Dorflifte und Kleinstskigebiete aktualisiert. Im Bild die Schwemmalmbahn. - Foto: © LPA/Helga Morandell
Damit werden mehrere technische Bestimmungen präzisiert und die Verzeichnisse der Dorflifte und Kleinstskigebiete an die tatsächliche Situation angepasst.
Das Skigebiet Schwemmalm in Ulten wird auf Grund der Ab- und Umbauten der letzten Jahre und der damit zusammenhängenden Verringerung der Gesamtförderleistung als Kleinstskigebiet eingestuft. Zusätzlich werden die Beträge der Überwachungskosten, wie vom Dekret vorgesehen, an die Inflation angepasst.
Das Skigebiet Schwemmalm in Ulten wird auf Grund der Ab- und Umbauten der letzten Jahre und der damit zusammenhängenden Verringerung der Gesamtförderleistung als Kleinstskigebiet eingestuft. Zusätzlich werden die Beträge der Überwachungskosten, wie vom Dekret vorgesehen, an die Inflation angepasst.
lpa
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