Wie aus einem Dekret des Wirtschafts- und Finanzministeriums hervorgeht, bleibt die Maßnahme vom 7. Juni bis zum 3. Juli in Kraft. Damit wird der bereits bestehende Spritrabatt fortgeführt.
Für Benzin bleibt die Steuerermäßigung unverändert bei fünf Cent pro Liter. Bei Diesel fällt die Entlastung künftig allerdings geringer aus: Der Nachlass wird von bisher zehn auf fünf Cent pro Liter reduziert.
Mit der Maßnahme will die Regierung die Folgen der anhaltend hohen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Verlängerung wurde im Amtsblatt „Gazzetta Ufficiale“ veröffentlicht.


