Freitag, 14. Februar 2025

Strafmündigkeit ab 14 Jahren: Wenn Alter nicht gleich Reife ist

Jugendliche können ab einem Alter von 14 Jahren für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden – dies natürlich nur, wenn sie zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig waren. Eine Überprüfung ist laut dem forensischen Psychologen Michele Piccolin aber komplex.

„Die verschiedenen Bereiche des menschlichen Gehirns reifen nämlich in unterschiedlichen Zeiträumen“, sagt der forensische Psychologe Michele Piccolin im s+-Interview.









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