Mittwoch, 11. Dezember 2024

Todesfall nach Fehldiagnose: Sanitätsbetrieb muss zahlen

Es begann mit einer Visite vor 20 Jahren – nun muss der Südtiroler Sanitätsbetrieb an eine Bozner Familie Schadenersatz zahlen. Die Familie hatte Zivilklage wegen einer mutmaßlichen Fehldiagnose eingereicht, als das Familienoberhaupt an einem Tumor erkrankt und in der Folge gestorben war.

Die Höchstrichter in Rom (im Bild das Kassationsgericht) haben entschieden: Die Beschwerde des Sanitätsbetriebes war unzulässig. Damit ist die Verurteilung zur Schadenersatzzahlung an die Hinterbliebenen eines Bozner Patienten rechtskräftig.









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