Sonntag, 26. Juli 2026

Verfassungsgericht: Minderheitenschutz geht vor

Der Minderheitenschutz wiegt mehr als das Recht des Einzelnen auf zusätzliche Rekursmöglichkeiten. Das hat jetzt das Verfassungsgericht in Rom klargestellt, das mit der Frage befasst war, ob nicht auch Südtiroler die Möglichkeit haben müssten, einen außerordentlichen Rekurs an den Staatspräsidenten zu richten.

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Der Minderheitenschutz wiegt mehr als das Recht des Einzelnen auf zusätzliche Rekursmöglichkeiten.









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