Um exakt 16:46:11 Uhr spazierte die bislang unbekannte Frau in das Elektrofachgeschäft Sixpol Electronics in der Bozner Bindergasse. Wie auf dem Überwachungsvideo zu erkennen, griff sie nach einem ausgestellten weißen JBL DAB-Bluetooth-Radio im Verkaufswert von 149 Euro und ließ das Gerät unmittelbar beim Ausgang in ihrer mitgeführten Tasche verschwinden.
Um 16:46:21 Uhr hatte sie den Laden bereits wieder verlassen. Der gesamte Vorgang – vom Betreten über die Wegnahme bis zum Verstauen und Verlassen – dauerte gerade einmal zehn Sekunden.
Der Frust nach dem Notruf
Nachdem der Diebstahl festgestellt worden war, wählten die Geschädigten – nach eigenen Angaben – die Notrufnummer 112. Die Anrufer wurden an die Carabinieri weiterverbunden. Im Telefongespräch sei unter anderem gefragt worden, ob sich die betreffende Person noch vor Ort befinde. Da die Frau das Geschäft bereits verlassen hatte, sei den Geschäftsleuten mitgeteilt worden, dass keine Streife mehr vorbeikommen werde. Für die Aufnahme der Anzeige müsse man persönlich bei einer Dienststelle erscheinen.„Dass eine nachträgliche Anzeige persönlich aufgenommen werden muss, kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Was aber bleibt, ist der subjektive Eindruck, dass ein solcher Vorfall bei einem Warenwert von 149 Euro keine besondere Dringlichkeit genießt“ schildert die Geschäftsführerin.
Dabei gehe es ihr und ihrem Team bei diesem Vorfall in erster Linie nicht um den Warenwert von 149 Euro. Für einen Handelsbetrieb stehe vielmehr das grundsätzliche Problem im Vordergrund, dass jemand ein Geschäft betreten, innerhalb weniger Sekunden gezielt Ware entwenden und wieder verschwinden kann. Was für den betroffenen Betrieb dann bleibe, sei ein erheblicher Aufwand, den Vorfall zu dokumentieren und strafrechtlich verfolgen zu lassen.
Gang zur Staatspolizei
„Da wir aus früheren Erfahrungen im Kontakt mit der Staatspolizei einen engagierteren Eindruck gewonnen hatten, entschieden wir uns gegen den Gang zu den Carabinieri und legte den Sachverhalt direkt bei der Quästur in Bozen vollständig vor“, so die Geschäftsführerin.Am gestrigen Montag erstatteten sie dort mit den vorbereiteten Unterlagen sowie dem vorhandenen Videomaterial formell eine Strafanzeige wegen Diebstahls.
„Es ist uns wichtig zu betonen, dass wir keinen pauschalen Vorwurf gegen einzelne Polizeibeamte oder Sicherheitskräfte erheben möchten. Wir wollten lediglich schildern, wie sich die Situation aus der Perspektive eines unmittelbar betroffenen Betriebes dargestellt hat,“ fährt diese fort.
Eine Grundsatzfrage für den Einzelhandel
Was die Geschäftsleute vielmehr beschäftigt, ist eine grundsätzlichere Frage: Wie viele solcher Vorfälle muss der Einzelhandel mittlerweile als „normalen Bestandteil“ des Geschäftsrisikos hinnehmen?Das Fazit des Betriebs fällt eindringlich aus: „149 Euro mögen für Außenstehende zunächst kein großer Schaden sein. Für einen Fachbetrieb entscheidet jedoch nicht die Höhe des Preisschildes darüber, ob ein Diebstahl ernst zu nehmen ist, sondern der Sachverhalt an sich.“


