Amtsgutachter gingen bislang davon aus, dass die Explosion unter anderem durch eine chemische Reaktion von geschmolzenem Aluminium mit Wasser ausgelöst wurde. Die Parteigutachter der Herstellerfirma der Gießanlage machten nun geltend, dass Videoaufnahmen gegen Produktionsfehler sprechen würden.
U-Richter Emilio Schönsberg hat die Sachverständigen daher angewiesen, dies im Beweissicherungsverfahren näher zu untersuchen.
Die Explosion hatte im Juni 2024 ein Todesopfer und fünf Verletzte gefordert, gegen sieben Personen wurde wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung sowie fahrlässige schwere Körperverletzung ermittelt.


