Freitag, 4. September 2026

Wegweisendes Urteil zur Wasserkraft

Strom ist eine Ware, seine Produktion damit keine Dienstleistung. Das hat der EuGH in einem Urteil definiert – und könnte damit für Südtirols mittlere Wasserableitungen eine Klarstellung geliefert haben, die die Spielregeln ändern könnte. Konkret: Damit könnte die verpflichtende Ausschreibung zur Konzessionsvergabe fallen.

Seit 2015 werden die Konzessionen für mittlere Wasserableitungen (über 220 Kilowatt Nennleistung) zur Erzeugung elektrischer Energie bei Konzessionsablauf nicht erneuert, sondern neu ausgeschrieben.

Von:
Isabelle Hansen








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