Freitag, 4. September 2026
Wegweisendes Urteil zur Wasserkraft
Strom ist eine Ware, seine Produktion damit keine Dienstleistung. Das hat der EuGH in einem Urteil definiert – und könnte damit für Südtirols mittlere Wasserableitungen eine Klarstellung geliefert haben, die die Spielregeln ändern könnte. Konkret: Damit könnte die verpflichtende Ausschreibung zur Konzessionsvergabe fallen.

Seit 2015 werden die Konzessionen für mittlere Wasserableitungen (über 220 Kilowatt Nennleistung) zur Erzeugung elektrischer Energie bei Konzessionsablauf nicht erneuert, sondern neu ausgeschrieben.

