Samstag, 28. Oktober 2023

Rundfunk in Südtirol: 50 Jahre Durchführungsbestimmung

Genau 50 Jahre sind vergangen, seit am 1. November 1973 mit einer der ersten Durchführungsbestimmungen das Land Südtirol dazu ermächtigt wurde, deutsch- und ladinischsprachige Hörfunk- und Fernsehprogramme aus dem Ausland zu verbreiten.

1973 wurde die Durchführungsbestimmung 691 erlassen, auf deren Grundlage wenige später die Rundfunkanstalt Südtirol gegründet wurde, im Bild die Sendeanlage am Kronplatz. - Foto: © LPA/RAS









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