Samstag, 28. Oktober 2023
Rundfunk in Südtirol: 50 Jahre Durchführungsbestimmung
Genau 50 Jahre sind vergangen, seit am 1. November 1973 mit einer der ersten Durchführungsbestimmungen das Land Südtirol dazu ermächtigt wurde, deutsch- und ladinischsprachige Hörfunk- und Fernsehprogramme aus dem Ausland zu verbreiten.

1973 wurde die Durchführungsbestimmung 691 erlassen, auf deren Grundlage wenige später die Rundfunkanstalt Südtirol gegründet wurde, im Bild die Sendeanlage am Kronplatz. - Foto: © LPA/RAS

