Die Funktionsperiode des neuen Rektorats beginnt am 1. März 2027 und dauert vier Jahre. Ursprünglich war – wie im Universitätsgesetz grundsätzlich vorgesehen – von einem Dreiervorschlag die Rede gewesen. Der nunmehrige Einervorschlag des Senats – nach den Hearings vergangene Woche – stütze sich allerdings ebenfalls auf die Vorgaben des Universitätsgesetzes und berücksichtige die in der Ausschreibung enthaltenen Anforderungen, wurde betont.
Der Senat habe sich auf Weihs als potenziellen Kandidaten für das Amt des neuen Rektors geeinigt. Das Gremium besteht aus 26 Mitgliedern und setzt sich aus gewählten Vertretern aller Gruppen von Universitätsangehörigen zusammen: Universitätsprofessoren, Angehörige des Mittelbaus und des allgemeinen Personals sowie Studierende.
Die Uni-Findungskommission hatte in ihrer Sitzung Ende Mai einstimmig beschlossen, dem Senat drei Persönlichkeiten für den Rektorsposten vorzuschlagen: Weihs war bereits Erstgereihter des Dreiervorschlags.


