Der Gemeindeausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.08.2026 mit Beschluss Nr. 548 die „Einleitung des Verfahrens zur Erstellung der Rangordnung für die Zuweisung der folgenden Flächen für den geförderten Wohnbau: Bp. 112/3 und Gp. 132/3 K.G. Latsch (Wohnhaus ehemaliger „Hallerhof“) für den gemeinnützigen Wohnbau zur Schaffung von Mietwohnungen mit gedeckeltem Mietzins“ beschlossen.
Alle Infos dazu finden sich hier im beiliegenden Beschluss: Gemeindeausschussbeschluss 548/2026
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