Dienstag, 13. Januar 2026

„Damoklesschwert“ Rechnungshof entschärft

Aufatmen in der öffentlichen Verwaltung: Mit der Reform des Rechnungshofes können Beamte nur mehr mit maximal 30 Prozent einer beanstandeten Schadenssumme und höchstens dem doppelten Bruttojahresgehalt zur Kasse gebeten werden. Auch können sie Amtsakte vom Rechnungshof vorab prüfen lassen.

Die Reform des Rechnungshofes tritt am 22. Jänner in Kraft: SVP-Senator Meinhard Durnwalder sieht darin eine Erleichterung für Politiker und Beamte. - Foto: © DLife/LO









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