Kernstück des Entwurfs, das von der Regierung am Dienstagabend beschlossen wurde und noch vom Parlament gebilligt werden muss, sind die von der Regierung als Maßnahmen gegen Jugendbanden bezeichneten Regelungen.
Künftig soll der sogenannte Präventivgewahrsam auch gegen Minderjährige verhängt werden können, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. Innenminister Matteo Piantedosi erklärte, die Maßnahme solle vor allem bei Polizeieinsätzen in Ausgehvierteln und an stark frequentierten Orten angewendet werden.
Versammlungsverbot gegen als gewaltbereit geltende Gruppen
Als Grundlage für einen Präventivgewahrsam können unter anderem das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, das Tragen von Helmen oder anderer vermummender Kleidung sowie frühere Anzeigen wegen Drogendelikten dienen. Zudem soll der Polizeichef künftig ein Versammlungsverbot gegen Gruppen verhängen können, die als gewaltbereit gelten. Ziel ist es, Jugendbanden daran zu hindern, sich an Orten zu treffen, an denen es wiederholt zu Gewalt oder Sachbeschädigungen kommt.
Der Gesetzentwurf verschärft außerdem die Strafen für gemeinschaftliche Sachbeschädigung. Werden Beschädigungen von mindestens fünf Personen gemeinsam begangen, drohen Freiheitsstrafen von eineinhalb bis fünf Jahren sowie Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro. In solchen Fällen soll auch eine nachträgliche Festnahme auf frischer Tat möglich sein.
Eine weitere Änderung betrifft das Notwehrrecht. Nach den Plänen sollen Opfer von Raubüberfällen, Sexualdelikten oder anderen schweren Straftaten einem Täter keinen Schadenersatz mehr zahlen müssen, wenn sie wegen fahrlässiger Überschreitung der Notwehrgrenzen verurteilt werden. Der italienische Innenminister verwies dabei auf Einbrüche in Wohnhäusern. Das Maßnahmenpaket stärke auch den Schutz von Polizeibeamten. An Polizisten im Dienst begangene Körperverletzungen sollen künftig grundsätzlich von Amts wegen verfolgt werden. Bisher war dafür in leichteren Fällen eine Strafanzeige des Opfers erforderlich.


