Das Anliegen hinter der Einführung dieses „Jugendchecks“ ist für den Einbringer der Änderung, Landesrat Philipp Achammer, die Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen zu steigern: „Politische Entscheidungen von heute beeinflussen vor allem die Zukunft junger Menschen. Deshalb sollten den Gremien, die ihre Interessen vertreten, mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, eigene Anliegen und Perspektiven besser als bisher vorbringen zu können.“
Der Jugendcheck ist ein fachlich beratendes Instrument, das auch auf EU-Ebene von der Europäischen Kommission genutzt wird. Es soll dazu beitragen, dass die möglichen Auswirkungen politischer Entscheidungen auf junge Menschen und auf künftige Generationen mitbedacht und sichtbar gemacht werden. Die Landesjugendbeiräte können auf dieses Instrument zurückgreifen und erhalten damit eine weitere Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Die Bestimmung tritt gemeinsam mit dem Sammelgesetz nach dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.


