Samstag, 28. März 2026
Klettersteige und Klettergärten: Haftung wird klar geregelt
Einige Klettersteige in Südtirol befinden sich auf Privatgrund, ebenso zahlreiche Klettergärten und Bouldergebiete: Dies führt bei den Grundbesitzern wie etwa den Bauern zu Bedenken wegen einer möglichen Haftung bei Unfällen. Manche Grundeigentümer drohten sogar damit, Klettergärten und Klettersteige zu sperren, berichtet AVS-Obmann Georg Simeoni.

Für Klettergebiete soll klar definiert werden, wer der Betreiber ist und wer bei etwaigen Schadenersatzforderungen in die Verantwortung genommen werden kann. Dazu gibt es nun Mustervereinbarungen. SBB


