Dienstag, 5. November 2024

Lange Wartezeiten: Frist für Nachweis der Sprachkurse verlängert

Zuerst Sprache, dann Geld: Unter diesem Motto hatte das Land 2023 die Auszahlung von Landeskinder- und Landesfamiliengeld für Nicht-EU-Bürger an einen Sprachlehrgang und einen Kurs in Bürgerkunde gekoppelt. 400 Familien wurde der Beitrag gestrichen. Doch der Zwang zur Integration stößt an seine (hausgemachten) Grenzen: Weil 2000 Bürger auf einen Kurs warten, können sie die Anforderungen nicht innerhalb von 12 Monaten erfüllen – und die Landesregierung dehnt die Frist heute auf 2 Jahre aus.

Für Familien- und Kindergeld ist der Besuch eines Sprachkurses verpflichtend – für Männer und für Frauen. dpa/Angelika Warmuth - Foto: © dpa / Angelika Warmuth

Von:
Barbara Varesco








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