Sonntag, 12. Juli 2026

Schülertransporte: Neue Frist bis 29. Juli

Im Frühjahr konnten Eltern und volljährige Schüler den Antrag für den eigenen Schülerverkehrsdienst für das kommende Schuljahr einreichen – und zwar heuer erstmals digital.

Anspruch auf einen Schülertransport, aber das Ansuchen im Frühjahr wegen technischer Probleme nicht geschafft? Jetzt gibt es ein zusätzliches Zeitfenster. - Foto: © shutterstock

Doch die Nachfrage war auffällig geringer als sonst. Der Grund laut Bildungslandesrat Philipp Achammer: Beim erstmaligen digitalen Ansuchen hat nicht alles reibungslos funktioniert. „Deshalb öffnen wir noch einmal die Ansuchen, um allen Anspruchsberechtigten auch den Dienst gewähren zu können.“

Mehrere Familien haben sich bereits im Frühjahr beim Amt für Schulfürsorge gemeldet und auf technische Schwierigkeiten hingewiesen. Daher wird anspruchsberechtigten Familien nun eine zusätzliche Möglichkeit zur Antragstellung gegeben: Die Landesregierung hat gestern einem weiteren Zeitfenster für die Einreichung der ordentlichen Anträge für die eigenen Schülerverkehrsdienste zugestimmt. Damit unterstützt das Land jene Schüler, die aufgrund des weiten Anfahrtsweges zur eigenen Schule keinen öffentlichen Liniendienst nutzen können. Für das Schuljahr 2026/27 gelten erstmals mehrere Neuerungen, wie etwa die Erhöhung der Mindestentfernung (von 1,5 auf zwei Kilometer) oder eben die Antragstellung über das Portal myCivis.

So früh wie möglich einreichen

Durch die Entscheidung der Landesregierung kann man nun im Zeitraum von Mittwoch, 15. Juli, bis Mittwoch, 29. Juli, bisher aufgrund technischer Hürden noch nicht eingereichte Anträge online über myCIVIS stellen. Damit der Dienst pünktlich zum Start des neuen Schuljahrs eingerichtet werden kann, sollten Anspruchsberechtigte das entsprechende Ansuchen so früh wie möglich einreichen. Geöffnet wird mit dem 15. Juli auch die Möglichkeit, außerordentliche Anträge einzureichen, etwa bei Schul-, Wohnsitz- oder Wohnortwechsel.

ih/lpa

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