„Beim Kampf gegen Pädophilie und Kinderpornografie darf es keine Nachlässigkeit geben“, schreibt Unterberger in einer Aussendung. Wie dringlich dieses Thema ist, zeige auch das jüngste Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Catania gegen ein Netzwerk zur Verbreitung kinderpornografischen Materials im Internet, bei dem es in 17 italienischen Städten - darunter auch in Bozen - zu Festnahmen und Durchsuchungen gekommen war. Sichergestellt wurden dabei unter anderem Videos und Bilder sexueller Gewalt gegen Minderjährige und mitunter sehr kleine Kinder.
„Die Entscheidung des Europäischen Parlaments gibt Online-Plattformen und Kommunikationsdiensten die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um Material über sexuellen Missbrauch von Kindern zu erkennen, zu melden und zu entfernen – auch als zeitlich begrenzte Ausnahme von den üblichen Regeln zum Schutz elektronischer Kommunikation. Es handelt sich um eine Übergangsregelung, die sicherstellen soll, dass die Bekämpfung von Missbrauchsfällen fortgesetzt werden kann, während auf europäischer Ebene über eine dauerhafte Regelung zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet verhandelt wird“, erklärt Unterberger.
Mit dem Aufkommen generativer künstlicher Intelligenz werde diese Aufgabe noch dringlicher. „Neue Technologien können dazu verwendet werden, künstliche Missbrauchsdarstellungen zu erzeugen, echte Bilder zu manipulieren, illegale Inhalte massenhaft zu verbreiten und die Identifizierung von Opfern und Tätern zu erschweren. Es darf nicht zugelassen werden, dass Innovation zu einem Werkzeug in den Händen krimineller Netzwerke wird“, so die Senatorin. „Kinder zu schützen bedeutet, Behörden und Plattformen die notwendigen, wirksamen und verhältnismäßigen Instrumente zu geben, um frühzeitig einzugreifen – bevor sich solche Inhalte weiterverbreiten und den Opfern noch mehr Schaden zufügen. Der Schutz Minderjähriger muss immer oberste Priorität haben.“


