Donnerstag, 20. Februar 2025

Airbnb und Co.: „Das hat nichts mehr mit der Privatvermietung zu tun“

Mission Wohnraum zurückgewinnen: So könnte man die Neuerungen wohl nennen, die die neue Wohnreform im Hinblick auf die Kurzzeitvermietungen enthält. Doch wie viele Wohnungen können wirklich zurückgeholt werden? Und worauf müssen sich Vermieter einstellen, um rechtlich in Ordnung zu sein?

Die Onlineplattform Airbnb hat es erleichtert, Wohnungen an Urlauber zu vermieten. Nun versucht die Politik, einen Teil der Wohnungen wieder für den normalen Mietmarkt zurückzugewinnen. - Foto: © Shutterstock

Von:
Sabine Gamper








Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by