„Unabhängig von den jeweiligen Geräten verfolgen alle App Stores denselben Zweck, nämlich die Zusammenführung von Software-Entwicklern und Endnutzern“, hieß es. Die Richter bestätigten zudem die Einstufung von iOS als Betriebssystem von überragender Bedeutung.
Auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA) kann die EU Technologiekonzerne und einzelne Dienste ab einer bestimmten Größe als „Torwächter“ einstufen. Diese müssen verschärfte Auflagen erfüllen und unter anderem ihre Plattformen für Konkurrenten öffnen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.


