Sonntag, 19. Juli 2026

Große Unternehmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr wegwerfen

Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt ab dem heutigen Sonntag und soll dafür sorgen, dass betroffene Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuschmeißen. Bisher gilt die Entsorgung als teils günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.

Nur symbolische Geste gegen Fast Fashion. - Foto: © HANS KLAUS TECHT

Ausnahmen in der neuen EU-Vorschrift gelten unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft.

Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.

apa

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