Dienstag, 24. Dezember 2024
HGV begrüßt neue Regelung bei Trinkgeld im Hotel- und Gastgewerbe
Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt, dass mit dem neuen Haushaltsgesetz der Regierung in Rom die Separatbesteuerung der Trinkgelder ausgeweitet wird. Dieser Änderung, welche der HGV in enger Abstimmung mit Arbeitsrechtler Josef Tschöll erarbeitet hat, konnte dank dem Einsatz von Kammerabgeordneten Dieter Steger in das Haushaltsgesetz integriert werden.

Bisher konnten Mitarbeitende im Hotel- und Gastgewerbe mit einem maximalen Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro das Trinkgeld mit einem vergünstigten Steuersatz von 5 Prozent besteuern. - Foto: © HGV

