Montag, 13. Juli 2026

EU-Verbot für Kleidermüll: In Südtirols Einzelhandel längst an der Tagesordnung

Ab dem 19. Juli dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, die die Betriebe so zu mehr Nachhaltigkeit zwingt.

Gehen Kleidungsstücke und Schuhe trotz Preissenkungen nicht weg, ist das für Südtirols Einzelhändler noch lange kein Grund mehr, sie wegzuwerfen. - Foto: © Shutterstock / shutterstock









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