Montag, 13. Juli 2026
EU-Verbot für Kleidermüll: In Südtirols Einzelhandel längst an der Tagesordnung
Ab dem 19. Juli dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, die die Betriebe so zu mehr Nachhaltigkeit zwingt.

Gehen Kleidungsstücke und Schuhe trotz Preissenkungen nicht weg, ist das für Südtirols Einzelhändler noch lange kein Grund mehr, sie wegzuwerfen. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

