Donnerstag, 30. April 2026

Mercosur-Handelsabkommen ab Freitag vorläufig anwendbar

Das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den südamerikanischen Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay wird ab Freitag vorläufig angewendet. Durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen soll der Austausch bestimmter Waren und Dienstleistungen angekurbelt werden. Während Befürworter in dem Abkommen Chancen für europäische Auto- und Pharmahersteller sehen, kommt lautstarker Widerstand vor allem aus der Agrarlobby.

Widerstand kommt vor allem aus der Landwirtschaft. - Foto: © APA/dpa / Jens Büttner

Der Mercosur-Deal war zu Jahresbeginn in Paraguay nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen gegen den Willen von Staaten wie Frankreich und Polen unterzeichnet worden. Mit dem Abkommen soll eine neue Freihandelszone mit rund 720 Millionen Einwohnern geschaffen werden. Besonders große Chancen werden für die Autoindustrie, den Maschinenbau und die Pharmabranche gesehen. Auf Autoimporte in die Mercosur-Länder wird beispielsweise derzeit ein Zoll in Höhe von 35 Prozent fällig.

Widerstand gegen das Abkommen hatte es in Europa vor allem aus der Agrarlobby gegeben. Diese sieht die Konkurrenz aus den Mercosur-Staaten als Existenzbedrohung für die europäische Landwirtschaft. In Südamerika können etwa Agrarprodukte wie Rindfleisch günstiger produziert werden als in Europa. Um ausreichend Regierungen von Mitgliedstaaten dennoch zur Unterstützung des Abkommens zu bewegen, wurden in den letzten Monaten noch weitreichende zusätzliche Schutzmechanismen für Landwirte geschaffen.

Zu den größten Gegnern des Mercosur-Abkommens zählen etwa Frankreich, Polen oder Ungarn. Nach einer Verschiebung von Dezember wurde die Unterzeichnung schließlich im Jänner von den EU-Staaten gebilligt, nachdem die EU-Kommission Zugeständnisse an die kritischen Landwirte gemacht hatte. Durch die Teilung in einen handels- und einen außenpolitischen Teil wurde die vorläufige Anwendung auch ohne die finale Zustimmung aller EU-Staaten möglich gemacht.

EU-Parlament muss noch zustimmen

Auch das EU-Parlament muss noch zustimmen; dort liegt das Ratifizierungsverfahren allerdings vorerst auf Eis: Der Vorschlag, ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Abkommen mit den EU-Verträgen einzuholen, wurde im Jänner von den Abgeordneten mit knapper Mehrheit angenommen.

Nach den EU-Verträgen können EU-Staaten, das EU-Parlament oder die Kommission ein Gutachten des Gerichtshofs darüber einfordern, ob ein geplantes Abkommen mit den Verträgen vereinbar ist.

apa

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