Darf ein Priester in Südtirol einem gleichgeschlechtlichen Paar einen offiziellen Segen geben?
Darf ein Priester einem gleichgeschlechtlichen Paar einen offiziellen Segen geben? Und was ist möglich, wenn die Partner aus einer geschiedenen Ehe kommen, daher nicht mehr kirchlich heiraten dürfen, aber vor einem Priester ein Treueversprechen öffentlich mit einem Ritus besiegeln wollen? Diese und andere Fragen sind nach einer neuen Handreichung für Segensfeiern in der Erzdiözese München-Freising wieder aktuell; Rom hat die Vorgehensweise in Bayern jedenfalls abgelehnt.



