ABSTIMMUNG: Kümmern Sie sich um Ihre Altersvorsorge?
Mit dem heutigen 1. Juli tritt eine Reform der betrieblichen Abfertigung in Kraft, die alle Beschäftigten des privaten Sektors direkt betrifft – ausgenommen sind öffentlich Bedienstete und Hausangestellte. Wer innerhalb von 60 Tagen nach Arbeitsantritt keine ausdrückliche Entscheidung trifft, dessen Abfertigung fließt automatisch in einen Zusatzrentenfonds – und das unwiderruflich.



