Taschenmesser
Sterzing: Bettler belästigt Kunden vor Supermarkt – 66-Jähriger angezeigt
Mit aufdringlichem Betteln und vorgetäuschten Beschwerden soll ein 66-Jähriger vor einem Sterzinger Supermarkt versucht haben, an Geld zu kommen. Doch die Carabinieri griffen ein. Bei der Kontrolle machten sie eine überraschende Entdeckung.
Taschenmesser-Gesetz: „Das ist strafrechtlicher Populismus“
Der Passus im italienischen Sicherheitsdekret, laut dem es absolut verboten ist, ein Taschenmesser mitzuführen, wenn die Klinge 5 Zentimeter oder länger ist und gleichzeitig einen Feststellmechanismus hat, schlägt hohe Wellen. Sowohl der italienische Alpenverein CAI als auch der bekannte Anwalt Nicola Canestrini, zeigen sich mehr als verwundert.
Der böse Mann mit dem Schweizer Messer
„Ertappt. Ich gestehe. Ich bin ein Verbrecher. Ich habe ein Messer im Rucksack. Eines von der ganz schlimmen Sorte: Die Klinge ist länger als fünf Zentimeter. Und man kann sie sogar ausklappen. Seit kurzem ist so etwas in Italien illegal. Wer damit erwischt wird, dem drohen ein bis drei Jahre Haft. Und der Führerschein ist auch weg. Keine Ahnung, wer solche Gesetze schreibt.“ Ein Kommentar von Vize-Chefredakteur Günther Heidegger.
Sogar Taschenmesser sind nun verboten: Große Aufregung um Sicherheitsdekret
Das neue Sicherheitsdekret der römischen Regierung könnte für zehntausende Südtiroler zur Falle werden, warnt der Direktor des Jagdverbandes, Benedikt Terzer: Laut Dekret ist es absolut verboten, ein Taschenmesser mitzuführen wenn die Klinge 5 Zentimeter oder länger ist und gleichzeitig einen Feststellmechanismus hat, erklärt Terzer.



