Ab heute gilt in der Stadt Bozen und auf der Brennerautobahn Winterausrüstungspflicht – im restlichen Land hingegen nur bei winterlichen Verhältnissen.
Was das im Detail heißt, was im Fall einer Nichtbeachtung droht und auf was bei Winterreifen unbedingt zu achten ist, lesen Sie hier.
Trotzdem wird dazu geraten, schon im Herbst Winterreifen zu montieren: Bei Bodentemperaturen unter 7 Grad sind diese viel sicherer.
Die Regelung bleibt bis einschließlich 15. April in Kraft. In diesem Zeitraum müssen Fahrzeuge entweder mit Winterreifen ausgestattet sein oder geeignete Schneeketten mitführen, die bei entsprechenden Bedingungen montiert werden können.


