Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sprach sich gegen die Enthaftung aus: Der dringende Tatverdacht sei nach wie vor gegeben, ebenso die Haftgründe sowie die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der U-Haft. Außerdem gebe es eine rechtskräftige Anklage.
Montag, 4. August 2025
Benko stellt neuerlich Enthaftungsantrag
Der Nordtiroler Investor René Benko, der seit 24. Jänner dieses Jahres in der Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft ist, hat neuerlich einen Enthaftungsantrag gestellt, teilt die Tageszeitung „Der Standard“ am Dienstag mit.

Benko bald wieder auf freiem Fuß? Am Mittwoch starten die Haftprüfungsverhandlung. - Foto: © APA/EXPA/JOHANN GRODER / EXPA/JOHANN GRODER
Der Gründer der insolventen Signa-Gruppe verhalte sich „vorbildhaft“, sei in seinen Verteidigungsrechten eingeschränkt und die U-Haft nicht mehr verhältnismäßig, begründete sein Anwalt den Antrag. Die Haftprüfungsverhandlung findet am Mittwoch statt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sprach sich gegen die Enthaftung aus: Der dringende Tatverdacht sei nach wie vor gegeben, ebenso die Haftgründe sowie die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der U-Haft. Außerdem gebe es eine rechtskräftige Anklage.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sprach sich gegen die Enthaftung aus: Der dringende Tatverdacht sei nach wie vor gegeben, ebenso die Haftgründe sowie die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der U-Haft. Außerdem gebe es eine rechtskräftige Anklage.
apa
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