Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht derzeit in Südtirol erhöhtes Waldbrandrisiko. Nach den Bestimmungen des Landesforstgesetzes ist es ausnahmslos verboten, im Wald und in einem Sicherheitsabstand von 20 Metern Feuer anzuzünden oder brennende Zigaretten oder Zündhölzer wegzuwerfen.
Zum Schutz von Wald und Umwelt mahnt der Landesforstdienst daher die strikte Einhaltung dieser Bestimmung auf. „Wir zählen darauf, dass grundsätzlich jedes Risikoverhalten vermieden wird, das einen Waldbrand verursachen könnte“, unterstreicht der Direktor der Landesabteilung Forstdienst Günther Unterthiner.
Vorsicht bei Erteilung von Genehmigungen für Feuerwerkskörper
Der Landesforstdienst weist zudem darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art von den örtlich zuständigen Bürgermeistern genehmigt werden muss. „Angesichts der derzeitigen Trockenheit wird den Bürgermeistern besondere Vorsicht bei der Erteilung von Genehmigungen für Feuerwerkskörper empfohlen.Die Bevölkerung rufen wir eindringlich dazu auf, mit Feuerwerkskörpern äußerst vorsichtig umzugehen“, betont Landesforstdirektor Unterthiner und erinnert daran, dass bei Schäden infolge von Bränden neben hohen Verwaltungsstrafen auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Der Landesforstdienst wird einen verstärkten Bereitschaftsdienst und eine angemessene Überwachung gewährleisten.
Bei Sichtung eines Waldbrandes ist umgehend die Feuerwehr unter der Einheitlichen Notrufnummer 112 zu alarmieren.


