Montag, 8. Juni 2026

Geisterfahrt auf der A22: Gutachten erneut ausgebremst

Die Staatsanwaltschaft beißt erneut auf Granit: Das Beweissicherungsverfahren zum Geisterfahrerunfall auf der A22 ist von U-Richter Emilio Schönsberg ein weiteres Mal zurückgewiesen worden.

Wie es im Fall des Geisterfahrerunfalls und einer möglichen Beteiligung zweier Carabinieri weitergeht, entscheidet nun die Staatsanwaltschaft. - Foto: © Straßenpolizei

Von:
Miriam Wegmann








Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by