Donnerstag, 25. September 2025

Gleiche Verpackung, weniger Inhalt: So erkennen sie „Mogelpackungen“

Shrinkflation – ein Kunstwort aus „shrink“ und „inflation“ – bedeutet schlicht: Mogelpackung. Der Trick: Die Verpackung bleibt gleich, der Inhalt schrumpft. Eine versteckte Preiserhöhung, die nur bei genauem Hinsehen auffällt. Betroffen sind Produkte aller Art – von Lebensmitteln über Kosmetik bis zu Putzmitteln.

Mogelpackungen zu erkennen ist gar nicht so einfach. - Foto: © Shutterstock

Musterbeispiel Mogelpackung

Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch hat 2025 zum 14. Mal den Goldenen Windbeutel für die „dreisteste Werbelüge des Jahres“ verliehen. Diese Negativ-Auszeichnung ging an die „Milka Alpenmilch“ Schokolade des US-amerikanischen Lebensmittelkonzerns Mondelez (ehemals Kraft Foods). Mondelez erhöhte in Deutschland den Verkaufspreis von 1,49 auf 1,99 Euro und verringerte kurz darauf die Füllmenge von 100 auf 90 Gramm - bei gleichbleibender Verpackung. Bezogen auf den Grundpreis für ein Kilogramm entspricht das einer versteckten Preiserhöhung von 48 Prozent.

Mehr Umweltverschmutzung und schwierig wahrzunehmen

Viele Verbraucherschutzorganisationen würden es begrüßen, wenn diese „Verkaufstrategie“ als unlautere und somit von Amts wegen strafbare Handelspraktik eingestuft würde – dem ist zur Zeit leider nicht so. Das Problem an geschrumpften Produkten ist, dass weder die Preisteuerung noch der geringere Inhalt von Verbraucher:innen sofort wahrgenommen wird. Somit werden bewusste Kaufentscheidungen eingeschränkt. Auch die Umweltproblematik ist ein Aspekt: durch die Produktion und Entsorgung der leeren bzw. überflüssigen Verpackungsmaterialien wird automatisch auch mehr Umweltverschmutzung verursacht.

Gesetz zur Shrinkflation auf Juli 2026 vertagt

Italien wollte dem Ganzen mit einem neuen Gesetz, welches die Hersteller zur Angabe der Produktreduzierung auf der Verpackung verpflichten würde, entgegentreten. Dieses Gesetz zur Shrinkflation hätte eigentlich bereits im April 2025 in Kraft treten sollen, wurde dann auf den 1. Oktober, und jetzt voraussichtlich auf Juli 2026 vertagt. Die Europäische Kommission hatte Bedenken an der Norm geäußert, da sie die freie Zirkulation von Waren einschränken könnte, und erhob auch Kritik an den Umsetzungszeiten der Norm.

Bis zum definitiven Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht (oder bis zum gänzlichen Verbot von überdimensionierten Verpackungen) müssen Verbraucher:innen daher selbst aufpassen.

Dazu gibt die Verbraucherzentrale Südtirol einige Tipps:

Nützliche Tipps

Aufschriften wie „neue Rezeptur“ oder „jetzt noch bessere Qualität“ können ein Hinweis auf eine Reduktion der Füllmenge sein

Bei flexiblen Kunststoffverpackungen lässt sich der Füllstand ertasten

Halbtransparente Verpackungen kann man gegen das Licht halten, um den Füllstand zu kontrollieren

Durch Schütteln einer Packung lässt sich der Leerraum akustisch beurteilen

Packungen mit einem Sichtfenster kann man kopfüber halten, um den Leerraum zu beurteilen

Die aufgedruckte Füllmenge und den Grundpreis (Preis pro Kilogramm bzw. pro Liter) im Auge behalten und mit denen ähnlicher Produkte vergleichen

stol

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