Montag, 15. Juni 2026

KVW fordert Stopp der Gesetzesinitiative zum assistierten Suizid

Seit 2019 besteht in Italien der verfassungsrechtliche Anspruch auf angemessene Unterstützung sterbewilliger Menschen, unter klar festgeschriebenen Voraussetzungen. Eine gesetzliche Regelung wird wohl allein deshalb nötig, um den derzeitigen Schwebezustand für Sterbehilfe im gesetzlichen Graubereich zu beenden.

Seit 2019 besteht in Italien der verfassungsrechtliche Anspruch auf angemessene Unterstützung sterbewilliger Menschen, unter klar festgeschriebenen Voraussetzungen. - Foto: © pexels.com

Dagegen spricht allerdings, dass in Südtirol eine derart weitreichende und in ihren Folgen weiterhin schwer abzusehende Entscheidung vorauseilend in ein sogenanntes Omnibusgesetz zur Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes geschleust wird. Dies wirft für uns als Katholischer Verband der Werktätigen – KVW viele Fragen auf. Deshalb drücken wir unsere Bedenken aus. Ein so sensibles Thema braucht eine umfassende fachliche, politische und öffentliche Diskussion und keinen politischen Schnellschuss, heißt es in einer Aussendung der Verbandes.

Im Zentrum muss als wichtigste Frage stehen: Wie kann betroffenen Menschen in existenziell schwierigen Lebenssituationen bei der Bewältigung von Krankheit, Leid und Sterben bestmöglich geholfen werden? Da scheinen uns derzeit zu viele Fragen noch offen zu sein. Es bedarf eines verantwortungsvollen Weges, bevor es zu einer gesetzlichen Regelung zum Thema Sterbehilfe und deren praktischen Umsetzung kommen könnte.

Der KVW unterstreicht damit den hohen Wert des menschlichen Lebens, den es gesetzlich in höchstem Maße zu schützen gilt und fordert daher einen Stopp der aktuellen Gesetzesinitiative, um eine fundierte und breite gesellschaftliche Auseinandersetzung zu ermöglichen.

stol

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